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Das Amt des Pfarrers ist ein dreifaches: Das des Predigers, des Seelsorgers und des Priesters. Als Prediger hat der Pfarrer das Wort Gottes zu verkündigen und die Jugend im Glauben zu unterweisen. Als Seelsorger führt er den Kampf gegen alle zerstörenden Mächte der Finsternis mit den Waffen, die ihm dafür anvertraut sind, vor allem Gebet und Vergebung der Sünden. Als Priester aber verwaltet er die Sakramente und tut für alle die Seinen, seine Gemeinde, die Christenheit, alle Obrigkeit und die ganze Welt den stellvertretenden Dienst der -Fürbitte vor dem Altar. Eine Rangordnung zwischen diesen drei Ämtern gibt es nicht; in ihrer vollkommenen Verbundenheit ruht das Geheimnis des Segens in jedem Pfarrerleben. Jede Verkürzung des einen Stückes oder jede Hervorhebung des anderen schädigt das Ganze, auch sind alle drei Stücke unzertrennlich miteinander verbunden, so daß in jeder, dem einen entsprechenden Handlung auch die andern mit vorhanden sind. Das Amt des Pfarrers kann nicht erworben, sondern nur verliehen werden. Die Kenntnisse, die es erfordert und die heute zumeist an einer theologischen Fakultät gesammelt werden, bilden nur eine Voraussetzung dieser Verleihung. Sie selbst geschieht in der Vollmacht der Kirche, zumeist durch den zuständigen Oberhirten durch Handauflegung und Gebet (Ordination). Dabei wird der Pfarrer mit seinem Tun einer bestimmten Gemeinde verpflichtet, der sein Handeln zu gelten hat und über deren Gebiet er nicht ohne weiteres hinausschreiten darf, daher auch der Name „Pfarrer” (von griechisch paroikos, lat. parochus),d. ist der, der als Vertreter der ganzen Kirche an einem bestimmten Ort, bei einer bestimmten Gemeinde wohnt und lebt. Allen Gliedern dieser Gemeinde ist er in gleicher Weise offen und verpflichtet, vor allem auch zum unverbrüchlichen Beichtgeheimnis. Das persönliche Leben des Pfarrers ist wie das eines jeden Christen von Schwachheit und Sünde berührt, nur daß es dabei von doppelter Verantwortung gezeichnet ist, weil jedes menschliche Versagen des Pfarrers in besonderer Weise für andere zum Anstoß und Ärgernis werden kann. Der Pfarrer ist daher in besonderem Maße der Liebe der Brüder bedürftig; aber die Gültigkeit aller pfarramtlichen Handlungen bleibt von der Eigenart der Person unangetastet. Das Gottesjahr 1941, S. 93-94 © Johannes Stauda-Verlag Kassel |
© Joachim Januschek Letzte Änderung: 13-02-05 |