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Die Handauflegung gehört zu den schon im Alten Testament nachzuweisenden kultischen Gebräuchen. Die Hand ist Sinnbild der Macht und Kraft; zugleich ist die Hand, mit der man empfängt, aber auch gibt, Sinnbild der Mitteilung und Weitergabe. So erscheint im Alten Testament die Handauflegung als Mitteilung des Segens und der Amtsgewalt, und als Übertragung und Fortgäbe der Sünde auf das Opfertier. Im Neuen Testament ist die Handauflegung vorwiegend Gebärde des Segens und der Mitteilung des Heiligen Geistes (Apostelgesch. 8, 17; 2. Tim. 1, 6 u. a.). Sie wird in die reformatorische Liturgie als fester Ritus übernommen bei der Konfirmation und Ordination, in den lutherischen Ordnungen auch bei der Taufe. Christus bedient sich der Handauflegung bei Heilungswundern und verheißt den Jüngern, daß sie Kranke durch Handauflegung heilen werden. Darum begegnet sie uns auch bei den charismatischen Heilungen der Apostel und geht in die Zeremonien der Seelsorge über, insbesondere bei Sterbenden. Eine besondere Rolle spielt sie bei der Wiederaufnahme der Häretiker und der unter kirchlicher Zucht Stehenden, um sichtbar zu machen, daß ihnen aufs neue die Gabe des Heiligen Geistes zuteil wird. Von da her hat sich die Handauflegung bei der Absolution erhalten. Sie ist ein Zeichen, daß die Gnade den ganzen Menschen sucht, dessen Leib ein Tempel des Heiligen Geistes werden soll. Das Gottesjahr 1941, S. 52 © Johannes Stauda-Verlag Kassel |
© Joachim Januschek Letzte Änderung: 13-02-01 |