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Ordination

Unter Ordination versteht die ganze Kirche das geordnete Verfahren, durch das ein kirchliches Amt auf einen Menschen übertragen wird. Im weiteren Sinn gehört dazu die Vorbereitung, die geistige und geistliche Zurüstung, die Prüfung und die Berufung (oder Wahl) in ein bestimmtes Amt; im engeren Sinn bezeichnet Ordination die kirchliche Handlung, in der das Amt feierlich übertragen wird; die Verpflichtung auf die rechte Führung des Amtes, insbesondere auf das Beichtgeheimnis, die Handauflegung und der Segen sind wesentliche Stücke dieser Handlung.

Im allgemeinen wird nur bei der Einsegnung zum Amt des Pfarrers von Ordination gesprochen; doch fordert die Weite und Fülle kirchlicher Ämter, daß auch andere, der Religionslehrer, der Kirchenmusiker, der Kantor, der Küster, der Diakon und die Diakonisse zu ihrem kirchlichen Dienst ordiniert werden.

Das Gottesjahr 1941, S. 89
© Johannes Stauda-Verlag Kassel

© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 13-02-05
 

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