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Der Kantor (Vorsänger) hat die Aufgabe, den gottesdienstlichen Gesang der Gemeinde zu führen, Er ist, wenn er seine Aufgabe recht versteht, dazu mehr berufen als die Orgel. Die Erneuerung und rechte Weiterentwicklung des kirchenmusikalischen Amtes muß darum weniger von der Instrumentalmusik als vom Kirchenlied, weniger von dem Dienst des Organisten als von dem des Kantors ausgehen. - Der Kantor ist zugleich der Leiter des (liturgischen) Chores von Kindern oder Erwachsenen, dem in Sonderheit die liturgischen Wechselgesänge zufallen. Das Gottesjahr 1941, S. 64 © Johannes Stauda-Verlag Kassel |
© Joachim Januschek Letzte Änderung: 12-10-13 |