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(Kirchliche) Handlungen

Aller christliche Kultus ist nicht nur fromme Rede oder frommes Gefühl, sondern ein wirkliches und vollmächtiges Handeln der Kirche in der Kraft des Heiligen Geistes. In sofern ist jede Liturgie kirchliche „Handlung”. Unter kirchlicher Handlung im engeren Sinn versteht man solche Gottesdienste, in denen an einzelnen Menschen in einer besonderen und sinnenfälligen Weise gehandelt wird: Taufe, Konfirmation, Trauung, Ordination, Bestattung. Auch die Weihe eines Gotteshauses, eines Friedhofs oder anderer Gegenstände des kultischen Gebrauchs wird zu den kirchlichen Handlungen gerechnet. Da solche Handlungen also zumeist einen bestimmten Anlaß („Fall”) voraussetzen und sich darauf beziehen, ist auch der Name „Kasualien” dafür gebräuchlich.

Die Form des Vollzugs ist der größten Mannigfaltigkeit, ja heute weithin persönlicher Willkür ausgesetzt; nur aus einem erneuerten Verständnis der Kirche und ihres geistlichen Amtes, des Kultus und der Liturgie überhaupt kann die Entartung dieser Handlungen zu stimmungsvollen Feiern überwunden, ihre rechte kirchliche Ordnung und damit zugleich ihr verbindlicher Ernst wiedergewonnen werden.

Das Gottesjahr 1941, S. 52-53
© Johannes Stauda-Verlag Kassel

© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 13-02-01
 

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