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Bestattung

Die christliche Begräbnisfeier ist ebenso dem Verstorbenen wie den Lebenden zugewendet. Die eigentliche Bestattung ist vornehmlich ein Handeln der Gemeinde an dem Verstorbenen. Durch dieses Handeln bezeugt sie, daß sie über den Tod hinaus mit dem Verstorbenen Gemeinschaft hält. Sie beugt sich mit ihm unter die Last der Sterblichkeit, das Zeugnis unserer Sünde. Sie bekennt sich im Angesicht des Toten zur Hoffnung der Auferstehung. Der Entschlafene bleibt ein Glied am Leibe Christi. Die Bestattung ist daher niemals bloß eine Zurückgabe des Leichnams an die Elemente, sondern eine Übergabe an den Herrn, wir trauen Ihm die Macht zu, auch diesen sterblichen und verweslichen Leib zu verwandeln und Seinem verklärten Leibe gleich zu gestalten. In dieser Hoffnung würden wir uns durch eine gewaltsame Vernichtung des Leibes ebensowenig beirren lassen wie die Christen zu Lyon, als man die Leichen ihrer Märtyrer verbrannte und ihre Asche in die Rhone streute, um ihnen die Hoffnung auf eine Auferstehung zu rauben. Gleichwohl empfinden wir sehr deutlich eine Scheu, selber den Leib eines Christen zur Verbrennung dahinzugehen. Christus ist Herr dieses Leibes, nicht wir! Darum halten wir es für eine Überschreitung der Grenze, wenn wir diesen Leib, der Christus angehört, der gewollten Vernichtung anheimgeben. Bei der Erdbestattung greifen wir nicht in die Vorgänge ein, die der Schöpfer geordnet hat; wir suchen uns das irdische Bild des Leibes gegenwärtig zu erhalten in der Gestalt des langgestreckten Grabhügels. Nur bei der Versenkung in die Erde ist die christliche Bestattungsformel wirklich sinnvoll: „Von Erde bist du genommen, zu Erde sollst du werden...” Auch die christlichen Hoffnungsworte vom Säen und Auferstehen finden nur dann eine echte Anknüpfung, wenn der Entschlafene der Erde übergeben wird. So bleibt der Ruheplatz der Toten (Friedhof) wirklich „Gottes Acker”, über dem geschrieben steht: „seges deposita in aeternum”, Saat gesät für die Ewigkeit.

Das Gottesjahr 1941, S. 20-21
© Johannes Stauda-Verlag Kassel

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© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 12-12-03
 

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