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Der Küster (von lat.custos der Wächter) oder Kirchner, in Süddeutschland auch Mesner (von mansionarius = Hausverwalter) genannt, hat die Fürsorge für die äußere Ordnung des Gotteshauses; ihm obliegt die Zurüstung des Altars für den heiligen Dienst, überhaupt jede nötige technische Vorbereitung des Gottesdienstes; damit nichts den Liturgen und die Gemeinde in ihrer Andacht stören könne. - In früheren Zeiten, heute noch in manchen Ländern, waren mit dem Küsteramt auch andere kirchliche Dienste, vor allem in der religiösen Unterweisung der Jugend, verbunden. Das Gottesjahr 1941, S. 74 © Johannes Stauda-Verlag Kassel |
© Joachim Januschek Letzte Änderung: 12-10-13 |