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Seelsorge

Unter dem Namen Seelsorge fassen wir alle verantwortliche Hilfe zusammen, die wir einander um unseres „Seelenheiles” willen schuldig sind. Sie erwächst aus der Erkenntnis, daß die Seele, das ewige Heil des Menschen, stänfig bedroht ist; der Gefanke an fiese letzte Entscheidung (Gericht, unter der jedes Menschenleben steht, gibt der Seelsorge ihren verbindlichen Ernst. Seelsorge hat es immer mit dem wirklichen Menschen, darum auch mit der Wirklichkeit seiner leib-seelischen Anlage und seiner Sünde zu tun; aber sie sieht den Menschen zugleich im Lichte Christi und seines Erlösungswerkes und ist bemüht, sein Leben unter die heilende und heiligende Kraft des Heiligen Geistes zu stellen.

Unerbittliche Nüchternheit und unermüdliche Liebe sind die Voraussetzungen jeder echten Seelsorge, am meisten da, wo die Seelsorge sich um Menschen bemüht, die unter dem Druck schweren Leidens oder schwerer Schuld stehen. Grundsätzlich erwächst Pflicht und Vollmacht zur Seelsorge aus dem allgemeinen Priestertum aller Christen, aber sie bleibt doch eine besondere Verantwortung des geistlichen Amtes und ist mit den Formen der kirchlichen Zucht aufs engste verbunden. Sinn und Ziel aller Seelsorge ist die Befreiuung des in sich selbst gefangenen Menschen zur Hingabe an Gott und seine Eingliederung in das Leben der Gemeinde, wie es sich in Gottesdienst und wechselseitiger Hilfsbereitschaft verwirklicht. Diesem Ziel dient als die zentrale Form kirchlicher Seelsorge in Sonderheit Beichte und Absolution.

Das Gottesjahr 1941, S. 104-105
© Johannes Stauda-Verlag Kassel

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© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 13-02-19
 

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