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Gewissen

Mit „Gewissen” bezeichnen wir ein uns innewohnendes Wissen eigentümlicher Art, ein nicht durch Gründe zu stützendes und durch Gründe nicht zu widerlegendes Wissen um einen uns unbedingt verpflichtenden Willen. Wie der Glaube an Gott selbst, ist darum auch das Gewissen nicht theoretische Überzeugung, sondern praktische Verantwortung. Das Gewissen des Einzelnen und das Gewissen ganzer Zeiten kann irren, weil die Sünde als die Gottesferne auch das Organ für die Offenbarung Gottes in uns trübt; aber auf jeder Stufe der Erkenntnis ist das im Gewissen vernommene Wort Gottes die höchste Instanz, von der wir weder zu gunsten der eigenen Lebensansprüche noch zu gunsten einer äußeren Autorität abweichen dürfen. „Es ist unsicher und gefährlich etwas wider das Gewissen zu tun.” (Luther) Doch muß diese Gewissensfreiheit, d. h. die Freiheit, der unbedingten Verpflichtung gegen alle bedingten Verpflichtungen gehorsam zu sein, immer wieder mit ganzem Einsatz und mit der Bereitschaft zu jedem Opfer errungen und darf keineswegs mit dem Anspruch jedes einzelnen Menschen, nach seinen individuellen Neigungen zu leben, verwechselt werden.

Das Gottesjahr 1941, S. 45
© Johannes Stauda-Verlag Kassel

© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 12-12-06
 

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