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Das Gesetz im allgemeinen Sinn ist das, was dem Menschen „gesetzt” und auferlegt ist jenseits seiner persönlichen Wünsche und Lebensansprüche; darum gehören die unverbrüchlichen „Gesetze” der biologischen Zusammenhänge und die Grundordnungen des menschlichen Gemeinschaftslebens zu dem Gesetz, unter dem wir einfürallemal stehen und dessen Mißachtung und Verletzung sich an den Einzelnen und an den Völkern rächt. Im engeren Sinn bezeichnet das „Gesetz” das Gebot, das in dem natürlichen Empfinden aller Menschen verankert (Röm. 2, 15), in den „Zehn Geboten” seine giltige Formulierung als sittliche Volksordnung gefunden hat. Immer kann das Gesetz nur äußerlich die menschliche Bosheit in Schranken halten und macht darum die Sünde nur offenbar, ohne sie zu überwinden. Christus verwandelt die Forderung des Gesetzes in die Gabe des Geistes, die von außen geschehende Reinigung in innerliche Bewegung und Wandlung des Herzens und ist darum „des Gesetzes Ende”; in ihm tritt der neue Bund der Gnade an die Stelle des alten Bundes, in dem das Gesetz geherrscht hat. Doch hebt er damit das verpflichtende Gebot keineswegs auf, sondern er steigert es bis zu der letzten Erfüllung, in der der Mensch „vollkommen ist wie der Vater im Himmel”; aber er erweckt in der Liebe zu Gott und den Brüdern die Kraft, aus der alles, was Gott will, in neuem Gehorsam geschieht. Das Gottesjahr 1941, S. 45 © Johannes Stauda-Verlag Kassel |
© Joachim Januschek Letzte Änderung: 12-12-06 |