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In Zeiten der Not ordneten nicht selten evangelische Landesherren für ihre Länder Buß- und Bettage an, die mit Fasten, Kirchgang und häuslicher Andacht das ganze Volk vereinigten. Solche Tage bürgerten sich allmählich als regelmäßig wiederkehrende Feiertage ein, wurden daneben auch immer wieder (noch bei Kriegsausbruch 1870 und 1914) besonders angeordnet. Der regelmäßige „Landesbuß- und Bettag” wurde entweder in jeder Jahreszeit wiederholt, in Anlehnung an die katholischen Quatembertage (quatuor tempora = Vierzeiten), oder aber auf eine feste Zeit des Kirchenjahres gelegt, etwa Karfreitag oder das Ende des Kirchenjahres (Mittwoch nach dem Sonntag vom Weltgericht). Die gottesdienstliche Begehung des Bußtags geschieht sinngemäß nicht in den Formen des Sonntagsgottesdienstes, die dem Sonntag und den Freudenfesten des Jahres vorbehalten bleiben müssen, sondern in der Form der Gemeinde-Beichte und der Fürbitte. Die Stiftung der Bußtage entsprang dem Willen der Obrigkeit, das Volk aus Anlaß der Not zu gemeinsamer Beugung vor Gott und zum Gebet um Linderung der Not aufzurufen. Aber auch wo an die Stelle des obrigkeitlichen Auftrags das Handeln der Kirche aus eigenem Antrieb getreten ist, ist der Bußtag als ein priesterlicher Dienst der Kirche an dem ganzen Volke zu verstehen. Das Gottesjahr 1941, S. 25-26 © Johannes Stauda-Verlag Kassel |
© Joachim Januschek Letzte Änderung: 12-12-03 |