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Das Neue Testament kennt (Apostelgesch. 20, 17 - 28) in den einzelnen Gemeinden ohne deutlichen Unterschied Bischöfe (abgeleitet von dem griechischen episcopos, das ist „Aufseher”, lateinisch superintendens), Diakonen und Älteste; die Entwicklung hat bald dahin geführt, daß dem Bischof die monarchische Leitung der Gemeinde, später die Leitung eines größeren Bezirkes obliegt. Die Bekenntnisschriften der Reformation legen in Übereinstimmung mit der alten Kirche wert darauf, daß zwischen Pfarrer (Priester) und Bischof kein grundsätzlicher Unterschied besteht; ihre Unterscheidung kann nur bedeuten, daß in dem Amt des Pfarrers die Verantwortung für die einzelne Gemeinde, in dem Amt des Bischofs der Zusammenhang mit der Gesamtkirche Gestalt gewinnt. Das so verstandene bischöfliche Amt, in der lutherischen Kirche zwar praktisch verfallen, aber niemals grundsätzlich preisgegeben, ist die sachgemäße Verfassung der Kirche, in der sich die persönliche seelsorgerliche Verantwortung und die Einheit des geistlichen Amtes verbinden und darstellen. Das Gottesjahr 1941, S. 22 © Johannes Stauda-Verlag Kassel |
© Joachim Januschek Letzte Änderung: 12-12-03 |