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Nachdem zum Gedächtnis der in den Befreiungskriegen Gefallenen der letzte Sonntag des Kirchenjahres bestimmt war, hat sich von Preußen aus im Laufe des 19. Jahrhunderts dieser Tag allgemein als Totensonntag (unsinnigerweise auch „Totenfest” genannt) eingebürgert. Immer klarer aber setzt sich die Erkenntnis durch, daß am Ende des Kirchenjahres nicht der Gedanke an den Tod oder an die Verstorbenen, sondern der Ausblick auf das Ziel christlicher Hoffnung, auf den neuen Himmel und die neue Erde, stehen soll, und das Gedächtnis der Toten seinen angemessenen Ort vielmehr am Beginn dieser Endzeit des Kirchenjahres hat. Manche haben deswegen vorgeschlagen, daß statt des der Ordnung des Kirchenjahres widerstreitenden „Totensonntags” von der ganzen christlichen Kirche der Allerseelentag (2. November) als Gedächtnis der Verstorbenen begangen wird. Das Gottesjahr 1941, S. 111-112 © Johannes Stauda-Verlag Kassel |
© Joachim Januschek Letzte Änderung: 13-02-19 |