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Erbsünde

Das Wort will besagen, daß sich das Verhängnis der Sünde, das über der ganzen Menschheit lastet, von Geschlecht zu Geschlecht „forterbt”, und daß der einzelne Mensch, bevor er noch irgendeine böse Tat hat tun können, schon Anteil hat an der sündigen Verderbnis des ganzen Menschengeschlechts, die darin besteht, daß es Gott nicht ehrt, sondern im Unglauben und Götzendienst dahinlebt. Die „Erbsünde” ist also die „Ursünde”, durch die jeder Mensch, ja die ganze Menschheit zu allen Zeiten beherrscht und bestimmt sind bis auf den Grund ihres Wesens. Die einzelne sündige Tat entspringt aus der unentrinnbaren Macht der „Erbsünde”. Allein in Christus sind wir aus dem Bannkreis dieser Macht befreit. Mit dem Wort „Erbsünde” ist zwar im Anschluß an Röm. 5, 12 ff. gemeint, daß die Menschheit dies böse Erbe von ihrem Stammvater Adam empfangen habe; aber für Paulus heißt „Adam” soviel wie „der Mensch”, darum ist die „Erb”sünde zugleich die radikale Sündhaftigkeit jedes Menschen, wann er auch lebe, und seine Schuld. Wir können uns vor Gott nicht damit entschuldigen, daß wir die Sünde „ererbt” hätten! So verstanden bedeutet die Lehre von der Erbsünde nicht etwa ein Urteil über den Menschen, am wenigsten über den anderen Menschen, sondern eher den Hinweis auf eine bedrohliche Lage, in der wir selbst uns mit allen Menschen finden.

Das Gottesjahr 1941, S. 33-34
© Johannes Stauda-Verlag Kassel

© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 12-12-06
 

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