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Kanon

Kanon heißt eigentlich Regel oder Richtschnur und bezeichnet in der kirchlichen Sprache die amtlichen, für die Kirche verbindlichen Bestimmungen dogmatischer oder rechtlicher Art; daher man sowohl von den „Kánones” der Konzilien wie vom „kanonischen” Recht spricht. In der römischen Messe ist der „Kanon” das Mittelstück, an dessen richtigem Vollzug die Gültigkeit der Messe haftet.

Aus dem gleichen Grundverständnis heraus wird die Sammlung derjenigen Schriften, die im Gottesdienst gelesen werden und deren Inhalt für die Lehre der Kirche maßgebend ist, „Kanon” genannt, wobei bei manchen Büchern die Zugehörigkeit zum Kanon für lange Zeit umstritten war.

Das Gottesjahr 1941, S. 63
© Johannes Stauda-Verlag Kassel

© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 12-10-13
 

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